Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schule:
Merkblatt zu Selbsttests
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 – gilt Folgendes:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung sind grundsätzlich untersagt, lediglich eine Notbetreuung bleibt zulässig. Nähere Informationen hierzu können Sie auch unserem 404. Kita-Newsletter und unseren FAQ entnehmen.
Die Bekanntmachung zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebs in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder können Sie hier einsehen.
Der Rahmenhygieneplan findet auch in der Notbetreuung Anwendung.
Die Bekanntmachung zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebs in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierten Spielgruppen für Kinder können Sie hier einsehen.
Der Freistaat unterstützt die Familien und die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen gemeinsam mit den Kommunen zudem mit einem Beitragsersatz rückwirkend zum 1. Januar 2021 für die Monate Januar, Februar und März 2021. Nähere Informationen finden Sie in unserem 389. Kita-Newsletter sowie dem 398. Kita-Newsletter, in unserem Elternbrief und auch in unseren FAQ.
Informationen für die Eltern - Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen Download PDF